Cookie

d-NRW

Die Wohnraum-ID sicher und barrierefrei beantragen

barrierefreiheit, digital-reliability

Wohnraum in Städten ist knapp. Die Nachfrage übersteigt deutlich das Angebot. Die Lage hat sich in den vergangenen Jahren durch den Boom von Portalen wie AirBnB noch verschärft: Statt eine Wohnung auf dem regulären Mietmarkt anzubieten, sind nicht wenige Eigentümer*innen dazu übergegangen, ihre Wohnungen an Kurzzeitmietende zu vermitteln. In Nordrhein-Westfalen ist daher im Jahr 2021 das Wohnraumstärkungsgesetz in Kraft getreten, das für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen soll. Es sieht eine Pflicht zur Registrierung für die Anbieter*innen von Kurzzeitangeboten vor. Unabhängig davon, ob der Wohnraum nun als Feriendomizil oder als sogenannte Monteurwohnung genutzt werden soll. Die erforderliche „Wohnraum-Identitätsnummer“ können die Bürgerinnen und Bürger über ein zentrales Portal der d-NRW digital anfordern. Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die d-NRW dazu verpflichtet, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie dem Onlinezugangsgesetz entsprechen. Bei einem Serviceangebot wie der Beantragung einer ID, dürfen Bürger*innen erwarten, dass alles reibungslos funktioniert. Mit der Durchführung der Qualitätssicherung im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde T-Systems MMS beauftragt.


Nutzen für unseren Kunden


Alle Funktionalitäten werden grundlegend getestet.

Funktionale und nicht-funktionale Tests sorgen für Software- und Servicequalität.

Die Barrierefreiheit des Web-Angebots wird geprüft.

Markus Klostermann, Projektleiter bei d-NRW

„Trotz eines wirklich eng gesteckten Zeitrahmens konnte T-Systems MMS alle gesteckten Ziele zu unserer Zufriedenheit erfüllen und dies sogar unter dem veranschlagten Budget."


Referenz im Überblick


Aufgabe

Planung, Steuerung und Durchführung von funktionalen und nicht funktionalen Tests der Fachanwendungen.

Lösung

Funktionstests basierend auf ISO/IEC 25051:2014 und Barrierefreiheitstests.

Ergebnis

Funktionale Abnahme, Fehlerbeseitigung und Bewertung der Barrierefreiheit.

  • Anforderungen

    Zwei Fachanwendungen unter Zeitdruck exakt prüfen

    Zwischen der Verkündung des Wohnraumstärkungsgesetzes und dessen Übergangsfrist lag ein knapp bemessenes Zeitfenster, weil der regulatorische Rahmen auch schnell seine Wirkung erzielen soll. Mit entsprechendem Hochdruck arbeiteten die Softwareentwickler*innen und Fachbereiche an der Umsetzung. Was die Bürger*innen am Ende auf einem Portal wie dem „Bauportal.NRW“ schließlich sehen, basiert auf gleich zwei Fachanwendungen, die neu konzipiert und umgesetzt werden mussten.

    „Wohnraumidentität“ und der Onlinedienst „Wohnraumidentifikationsnummer“ mussten aber nicht nur binnen des projektierten Zeitrahmens fertiggestellt werden. An die bürgernahen Angebote sind auch regulatorische Maßstäbe anzulegen. So sind öffentliche Verwaltungen und Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem OZG seit 2017 dazu verpflichtet, ihr Services barrierearm zu gestalten. Das OZG schreibt nicht nur vor, dass Bund, Länder und Gemeinden Verwaltungsdienstleistungen elektronisch über Portale anbieten müssen, sondern erfordert auch deren Verknüpfung zu einem Portalverbund.

    Um bei der Suche nach Entwicklungsfehlern Zeit zu gewinnen, hat d-NRW T-Systems MMS mit der Durchführung umfangreicher Tests beauftragt.

  • Lösung

    Testkonzeption und Durchführung nach einheitlichen Kriterien

    T-Systems MMS übernahm mit dem Auftrag die Konzeption und Durchführung der Qualitätstests für die beiden genannten Fachanwendungen. Dies umfasste die Planung der Tests und Testfälle, deren Steuerung und schließlich auch Durchführung. In der modernen Softwareentwicklung ist es allein aus Zeitgründen heute nicht möglich, die Qualitätssicherung erst am Ende der Programmierung durchzuführen. Insofern wurden von den Kolleg*innen aus Dresden und Rostock mehrere Zwischen- und ein Abnahmetest angesetzt.

    Geprüft wurden die beiden Anwendungen sowohl in funktionaler und nicht funktionaler Hinsicht. Bei der Entwicklung der Testfälle, der Durchführung und Dokumentation bildeten zur Beurteilung der Qualität die internationalen Normen ISO/IEC 25051:2014 in Verbindung mit ISO/IEC 25010:2011 und ISO/IEC/IEEE 29119 den Rahmen.

    Für Angebote öffentlicher Verwaltung ist die Einhaltung der Barrierefreiheit verpflichtend, sie zu beachten indes auch für andere Unternehmen sinnvoll, da Inklusion auch immer mit Vorteilen für Anbietende verbunden ist. Die von T-Systems MMS durchgeführten Barrierefreiheitstests, die auf BITV2.0:2019 basieren, geben nicht nur eine Einschätzung zum Grad der Barrierefreiheit ab. Die Entwickler*innen profitieren von den stets mitgelieferten konkreten Lösungsvorschlägen, um auftauchende Probleme schnell beheben zu können.

  • Nutzen

    Bessere Softwarequalität und Barrierefreiheit für die Bürger*innen

    Dank der Zwischen- und Abnahmetests profitiert d.NRW von der verbesserten Softwarequalität. Die grundlegenden Funktionalitäten der Fachanwendungen sind geprüft und damit gewährleistet.

    Die enge Zusammenarbeit von T-Systems MMS und den Entwickler*innen hat zum erwünschten Ergebnis geführt. Das Projekt konnte innerhalb des gesetzten Zeitraums abgeschlossen und ausgerollt werden. Dazu beigetragen hat auch, dass T-Systems MMS beim Testing und der Berichterstellung stets auch den Entwicklungsprozess im Blick hat und sich deshalb bemüht, auch mögliche Problemlösungen mitzudenken, um die Umsetzbarkeit zu beschleunigen.

    Das gilt ebenfalls für die Überprüfung der Barrierefreiheit. Sie nutzt allen Bürger*innen, nicht nur denen, die von Einschränkungen betroffen sind. Eine barrierearme Anwendung und die Beachtung der Inklusion sorgen für eine leichtere Bedienbarkeit und einfachere Abläufe bei der Nutzung von (Verwaltungs-) Software.

Über d-NRW

Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet worden ist. Sie unterstützt ihre Träger*innen und andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Träger*innen sind das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen.




Ihre Ansprechpartnerin